Was ist eigentlich der Ortsbeirat?

Der Ortsbeirat wird von den Bürgern der einzelnen Ortsteile gleichzeitig mit den Gemeindevertretern für die Wahlzeit der Gemeindevertretung gewählt. Er besteht aus mindestens drei und höchstens neun Mitgliedern (Heidenrod-Zorn: fünf Mitglieder), die ehrenamtlich tätig sind. Die Ortsbeiratsmitglieder wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, seinen Stellvertreter und einen Schriftführer. Der Vorsitzende trägt die Bezeichnung Ortsvorsteher.

Der Ortsbeirat ist zu allen wichtigen Angelegenheiten, die den Ortsteil betreffen, zu hören, hat in diesen Fällen aber nur ein Vorschlagsrecht. Er hat zu denjenigen Fragen Stellung zu nehmen, die ihm von der Gemeindevertretung oder vom Gemeindevorstand vorgelegt werden. Endgültige Entscheidungen trifft der Ortsbeirat nur, wenn ihm die Gemeindevertretung eine bestimmte Angelegenheit widerruflich zur endgültigen Entscheidung übertragen hat. Dies kommt in der Praxis aber relativ selten vor.


Grußwort unserer Ortsvorsteherin Judith Grebe
Aufgaben des Ortsbeirates
Die Zuständigkeiten der Ortsbeiratsmitglieder
ORTSBEIRAT-ZORN:
Ortsvorsteherin: Judith Grebe
Stellv. Ortsvorsteher: Renate Zorn
Schriftführer: Dorothee Schneider
Stellv. Schriftführer: Renate Hikl
Beisitzerin: Susanne Lange